Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MÄRCHENHOCHZEIT

1) Unternehmensgegenstände

Die Unternehmensgegenstände der Firma MÄRCHENHOCHZEIT lassen sich in 3 Geschäftszweige unterteilen:

  • Hochzeits- und Eventagentur: Beratung, Planung, Konzeption und Organisation von Veranstaltungen aller Art (Hochzeiten, Weihnachtsfeiern, Firmenfeiern, Geburtstagsfeiern, etc.)
  • Vermietung von Dekorationsartikeln: Gestaltung von Dekorationskonzepten inkl. Blumen für Veranstaltungen jeglicher Art, Verleih von Dekorationsartikeln
  • Handel

Anschrift: 
Märchenhochzeit.at
MÄRCHENHOCHZEIT Mag. Siegrid Hentschl e.U.
Prof. Franz Erntl Siedlung 22
2491 Neufeld an der Leitha
Tel.: +43 660 619 10 83
E-Mail: office@maerchenhochzeit.at
Geschäftsführung: Mag. Siegrid Hentschl

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Link zur OS-Plattform: http://ec.europa.eu/odr 

2) Allgemeine Bestimmungen Hochzeitsplanung/Hochzeitsdekoration

2.1 Geltungsbereich

Die AGB gelten mit der Leistung einer Zahlung oder mit der ersten Annahme einer Leistung als zur Kenntnis genommen. Die AGB werden bei jedem Angebot mitgeschickt und sind auf unserer Homepage www.märchenhochzeit.at einzusehen. Zusätzlich können sie jederzeit angefordert werden. Änderungen und Ergänzungen der AGB behalten wir uns ausdrücklich vor. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen, die mündlich vereinbart wurden, sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ergänzende Absprachen, Zusagen oder Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

2.2 Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung des Angebots und der AGB und/oder der Bezahlung der Anzahlung. Die Angebote werden nur unter ausdrücklicher Zugrundelegung der AGB erstellt. Die von MÄRCHENHOCHZEIT auf ihrer Homepage angebotenen Leistungen sind unverbindlich und stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines entsprechenden Anbots durch die Auftraggeber an MÄRCHENHOCHZEIT dar. MÄRCHENHOCHZEIT erachtet sich an die von ihr an Auftraggeber gerichtete schriftliche Anbote zur Leistungseinbringung als solange nicht gebunden bis die Anzahlung erbracht wurde und das Anbot inkl. der AGB unterschrieben wurden. Das bedeutet insbesondere, dass Produkte und Termine in dieser Zeit auch anderen Kunden angeboten werden.

2.3 Urheberrecht

Alle auf dieser Seite verwendeten Texte und Bilder inklusive der AGB unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der Firma MÄRCHENHOCHZEIT. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung oder Verwendung jeglicher Inhalte, Texte und Bilder sind verboten und unzulässig und werden mit einer Unterlassungsklage nach Urheberrecht gerichtlich geahndet.

2.4 Geschützte Marke

MÄRCHENHOCHZEIT ist eine am österreichischen Patentamt eingetragene geschützte Marke. Jede von der Firma MÄRCHENHOCHZEIT nicht genehmigte Verwendung wird unverzüglich mit einer Unterlassungsklage gerichtlich geahndet.

2.5 Externe Links

Jegliche Haftung für Inhalte verlinkter Webseiten wird ausgeschlossen.

2.6 Regelungen für Brautpaar-Homepage

Es ist nicht gestattet auf die Homepage, welche von der Firma MÄRCHENHOCHZEIT den Brautpaaren zur Verfügung gestellt werden, Texte oder Fotos mit diskriminierenden, rechtsradikalen oder anzüglichen Inhalten hochzuladen.

3) Hochzeitsplanung und Hochzeitsdekoration

3.1 Leistungsvereinbarungen

Die Leistung der Firma MÄRCHENHOCHZEIT beinhaltet konkret die Planung, Organisation und Dekoration der Veranstaltung des Auftraggebers sowie die Betreuung des Auftraggebers und der Gäste am vereinbarten Veranstaltungstag. Die von der Firma MÄRCHENHOCHZEIT erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die im geistigen Eigentum von MÄRCHENHOCHZEIT stehen. Die Auftraggeber sind daher vor Bezahlung des Honorars nicht berechtigt, die von MÄRCHENHOCHZEIT erstellten Ideen, Pläne und Konzepte selbst umzusetzen oder durch Dritte umsetzen zu lassen, oder auf andere Weise zu deren Vorteil zu verwerten, solange nicht alle offenen Rechnungen beglichen sind.

3.2 Beauftragung Dritter

MÄRCHENHOCHZEIT bietet auch Leistungen an, die von Dritten erbracht werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Firma MÄRCHENHOCHZEIT in seinem Namen und auf seine Rechnung Dritte mit der Vornahme der Leistungen beauftragen kann, sofern dies MÄRCHENHOCHZEIT zur Erfüllung ihrer Leistungen erforderlich erscheint. Die Auswahl der Dritten obliegt, sofern nichts anderes zwischen MÄRCHENHOCHZEIT und den Auftraggebern vereinbart wurde, ausschließlich der Firma MÄRCHENHOCHZEIT. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass diese dadurch selbst Vertragspartner des Dritten werden. MÄRCHENHOCHZEIT übernimmt daher gegenüber den Auftraggebern keine Haftung für nicht bzw. nicht vollständig oder rechtzeitig erbrachte Leistungen seitens beauftragter Dritter. Die Auftraggeber stimmen mit der Unterfertigung der AGB einem solchen Haftungsausschluss zu. Beauftragt die Firma MÄRCHENHOCHZEIT einen Dritten im Namen des Auftraggebers und es entstehen Schäden an den Gegenständen des Dritten dann wird eine Haftung der Firma MÄRCHENHOCHZEIT ausgeschlossen. Siehe hierzu unter 3.13. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Dritten gegenüber dem Auftraggeber sind vom Dritten auf dessen Kosten unverzüglich gegen den Auftraggeber direkt geltend zu machen.

3.3 Bezahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Kunde überweist von seinem österreichischem Bankkonto an unser österreichisches Bankkonto bei der Raiffeisen Bank, IBAN: AT 813225000000210872, BIC: RLNWATWWGTD 50 % des Honorars gleich nach Auftragserteilung (abweichende Anzahlung möglich). Der Termin bzw. die Mietgegenstände gelten erst ab dem Zeitpunkt als reserviert bzw. bestätigt, wenn die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss der Restbetrag auf unserem Konto eingelangt sein. Es wird auch eine Bezahlung in bar akzeptiert. Der Auftrag wird nur NACH vollständigem Zahlungseingang (inkl. Kaution, Fahrtspesen etc.) ausgeführt. Wir sind berechtigt eine Kaution abhängig vom Auftragswert einzuheben. Von dieser werden etwaige Schäden z.B Bruch oder außergewöhnliche Verunreinigung, Verlust der Mietgegenstände oder kurzfristig bestellte Produkte abgezogen. Die Kaution wird nach der Veranstaltung zurück überwiesen. Der Kunde muss uns hierfür seine Kontodaten per E-Mail an office@maerchenhochzeit.at zur Verfügung stellen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden gem. § 1000 Abs 1 ABGB Verzugszinsen in der Höhe von 4% des noch fälligen Betrages verrechnet. Für jede Einmahnung von fälligen Entgelten werden Mahnspesen in Höhe von netto € 30,-- zuzüglich der anfallenden Rechtsanwaltskosten in Rechnung gestellt. MÄRCHENHOCHZEIT hat auch dann Anspruch auf Vergütung, wenn in Folge eines Umstandes, der nicht von MÄRCHENHOCHZEIT zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht bzw. nicht termingerecht oder in der vertraglich festgelegten Art und Weise durchgeführt werden kann. Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen sind im Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Siehe hierzu nachstehende Punkte. Sollte der Auftraggeber bereits ein erstes Angebot bei der MÄRCHENHOCHZEIT unterschrieben haben und der Auftrag wird durch den Auftraggeber grob in der Stückzahl verändert, erlauben wir uns den Preis neu zu kalkulieren. Für jede Rechnungs-Abänderung nach der Zustellung der finalen Rechnung werden € 6,00 Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

3.4 Fahrtkosten

Für die Anlieferung und Abholung der Dekoration sowie für Termine wird Kilometergeld von 1 EUR pro Kilometer und Strecke vom Firmensitz Neufeld an der Leitha zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt und wieder retour verrechnet.

3.5 Unterkunft und Verpflegung

Bei Veranstaltungen mit einer größeren Entfernung zum Firmensitz Neufeld an der Leitha, sind der Firma MÄRCHENHOCHZEIT am Veranstaltungstag Zimmer für das Team (2-3 Personen) für die Nächtigung(en) zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass sowohl Dekoration als auch Planung bzw. Betreuung gebucht wurde, sind bei einer größeren Entfernung zum Firmensitz Neufeld an der Leitha zusätzlich am Vortag Zimmer für das Team (2-3 Personen) zur Verfügung zu stellen, ebenso wenn wir am Vortag ebenfalls beauftragt wurden. Der Auftraggeber erklärt sich bereit für das Team (2-3 Personen) Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.

3.6 Stornovereinbarungen

Die Kunden haben grundsätzlich das Recht jederzeit von einem mit MÄRCHENHOCHZEIT abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat durch eine schriftliche Mitteilung an MÄRCHENHOCHZEIT zu erfolgen.

Es gelten folgende Stornovereinbarungen:
Bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: 80% des Bruttopreises
Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 90% des Bruttopreises
Ab 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% des Bruttopreises
 

Die Stornogebühr ist als Konventionalstrafe (pauschalierter Schadenersatz) vereinbart, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Alle Stornogebühren, die bei den von der Firma MÄRCHENHOCHZEIT im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem Auftraggeber entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, wird MÄRCHENHOCHZEIT sämtliche bis zur Stornierung geleistete Stunden verrechnen.

3.7 Locationberatung

Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die von uns vorgeschlagenen Objekte alle vom Brautpaar gewünschten Kriterien erfüllen.

3.8 Inkludierte Leistungen bei Betreuung am Tag Ihrer MÄRCHENHOCHZEIT

2 Treffen am Firmensitz Neufeld an der Leitha
Betreuung per E-Mail (max. 30 E-Mails) und Telefon (max. 3 Telefonie-Stunden). Darüber hinaus wird eine Pauschale vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Luftballons aufblasen und austeilen, die bei der Firma MÄRCHENHOCHZEIT gekauft wurden. Betreuung am Tag Ihrer MÄRCHENHOCHZEIT max. 22 Uhr und max. 8 Stunden. Darüber hinaus werden € 70,00 pro Stunde und Person verrechnet. Die Anfahrtskosten werden nicht doppelt verrechnet, wenn bei der Firma MÄRCHENHOCHZEIT Dekoration gebucht wurde. Es sind € 1,00 pro Kilometer vom Firmensitz Neufeld an der Leitha für den Hin- und Retourweg zu bezahlen. Der Auftraggeber stellt für die Mitarbeiter der Firma MÄRCHENHOCHZEIT alkoholfreie Getränke sowie eine warme Mahlzeit am Tag der MÄRCHENHOCHZEIT zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei der Betreuung am Hochzeitstag keine Planungsleistungen inkludiert sind. Unser Team führt die von Ihnen geplante Hochzeit aus. Für Planungsleistungen durch unser Team entstehen zusätzliche Kosten. 

3.9 Inkludierte Leistungen bei der Märchenhochzeitsplanung

5 Treffen á ca. 3 Stunden am Firmensitz Neufeld an der Leitha
Komplettbetreuung während der Vorbereitungszeit per E-Mail (max. 80 E-Mails) und Telefon (max. 5 Telefonie-Stunden).
Betreuung am Tag Ihrer MÄRCHENHOCHZEIT max. 22 Uhr und max. 8 Stunden. Darüber hinaus werden € 70,00 pro Stunde und Person verrechnet. Die Anfahrtskosten werden nicht doppelt verrechnet, wenn bei der Firma MÄRCHENHOCHZEIT Dekoration gebucht wurde. Es sind € 1,00 pro Kilometer vom Firmensitz Neufeld an der Leitha für den Hin- und Retourweg zu bezahlen. Der Auftraggeber stellt für die Mitarbeiter der Firma MÄRCHENHOCHZEIT alkoholfreie Getränke sowie eine warme Mahlzeit am Tag der MÄRCHENHOCHZEIT zur Verfügung.

3.10 Inkludierte Leistungen bei Zusatzpaket - Terminbetreuung

Es wird Kilometergeld von € 1,00 pro Kilometer und Strecke vom Firmensitz Neufeld an der Leitha zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt und retour verrechnet.

3.11 Inkludierte Leistungen bei Zusatzpaket zu Paket 1

2 Treffen á ca. 3 Stunden am Firmensitz Neufeld an der Leitha
Komplettbetreuung während der Vorbereitungszeit per E-Mail (max.30 E-Mails) und Telefon (max. 3 Telefonie-Stunden).
4 Stunden Betreuung am Tag Ihrer MÄRCHENHOCHZEIT, darüber hinaus werden € 70,00 pro Stunde verrechnet. Die Anfahrtskosten werden nicht doppelt verrechnet, wenn bei der Firma MÄRCHENHOCHZEIT Dekoration gebucht wurde. Es sind € 1,00 pro Kilometer vom Firmensitz Neufeld an der Leitha für den Hin- und Retour weg zu bezahlen. Der Auftraggeber stellt für die Mitarbeiter der Firma MÄRCHENHOCHZEIT alkoholfreie Getränke am Tag der MÄRCHENHOCHZEIT zur Verfügung. Das Zusatzpaket kann nur in Verbindung mit dem Hochzeitsplanungspaket gebucht werden. 

3.12 Kündigung durch die Firma MÄRCHENHOCHZEIT

Die Firma MÄRCHENHOCHZEIT kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen wenn die Auftraggeber trotz erfolgter Mahnung durch MÄRCHENHOCHZEIT ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Eine Kündigung durch die Firma MÄRCHENHOCHZEIT erfolgt außerdem wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht (siehe dazu unter 3.14.) nicht nachkommt. Weiters behält sich die Firma MÄRCHENHOCHZEIT die Kündigung des Vertrags dann vor, wenn der Vertragspartner nicht leistungsfähig ist. In Zweifelsfällen kann ein Leistungsnachweis gefordert werden. Der Vertrag kann bestehen bleiben, wenn sich andere Personen (bei Brautleuten z.B. die Eltern) als Bürger und Zahler zur vollständigen Kostenübernahme mitverpflichten. Im Falle einer Kündigung bleiben Entgeltansprüche von MÄRCHENHOCHZEIT für bis dahin erbrachte Leistungen gegen die Auftraggeber sowie allfällige Schadenersatzansprüche unberührt.

3.13 Gewährleistung und Schadenersatz

Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber oder ein Dritter der von MÄRCHENHOCHZEIT im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber zur Erbringung von Leistungen beauftragt wurde oder ein Dritter, deren Handlungen den Auftraggebern zugerechnet werden gegen Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstößt, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgenommen Körperschäden ist ausgeschlossen. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Auftraggeber gegenüber Dritten sowie gegenüber Kooperationspartnern aufgrund der von diesen erbrachten Leistungen sind von den Auftraggebern auf deren Kosten unverzüglich gegen diese direkt geltend zu machen.

3.14 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

Die Auftraggeber verpflichten sich, der Firma MÄRCHENHOCHZEIT während der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zweckdienliche Auskünfte für die Leistungserbringung zu erteilen, dies inkludiert die Information über alle Sicherheitsvorschriften die die Veranstaltungslocation vorschreibt. Außerdem ist der Firma MÄRCHENHOCHZEIT der Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu verschaffen. Bei einem Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht ist MÄRCHENHOCHZEIT berechtigt, den Vertrag zu kündigen und darüber hinaus Schadenersatz von den Auftraggebern zu verlangen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkung endgültig oder nach vorheriger Fristsetzung verweigert.

3.15 Luftballonsteigen

Die Firma MÄRCHENHOCHZEIT haftet nicht für Schäden bzw. Verunreinigungen die durch das Steigen der Luftballons verursacht werden. Eine etwaige Anmeldung bzw. Einholung der Genehmigung muss vom Kunden durchgeführt werden.

4) Dekorationsverleih

4.1 Kaution

Es wird eine Kaution eingehoben, deren Höhe vom Auftragswert abhängig ist. Von dieser werden Beschädigungen, Bruch, außergewöhnliche Verunreinigung (Wachs, Blut, Erbrochenes, Farben, etc), Verlust der Mietgegenstände oder kurzfristig bestellte Produkte abgezogen. Um dies zu vermeiden beachten Sie bitte vor allem die Punkte 4.4. und 4.5. Die Höhe der Kaution im Schadensfall kann im Vorfeld für jedes einzelne Produkt erfragt werden. Die Kaution wird nach der Veranstaltung zurück überwiesen. Der Kunde muss uns hierfür seine Kontodaten per E-Mail an office@maerchenhochzeit.at zur Verfügung stellen. Der Auftrag wird nur bei vollständigem Zahlungseingang (inkl. Kaution, Fahrtspesen etc.) ausgeführt.

4.2 Eigentumsvorbehalt

Die Dekorations- Gegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma MÄRCHENHOCHZEIT. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart handelt es sich bei allen Dekorationsgegenstände um Mietgegenstände. Blumen gehen in jedem Fall ins Eigentum des Käufers über. Die Waren, die gekauft werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Firma MÄRCHENHOCHZEIT und gehen erst dann ins Eigentum des Käufers über.

4.3 Weitervermietungsverbot

Die Mietgegenstände werden ausschließlich durch die Firma MÄRCHENHOCHZEIT vermietet. Eine Weitervermietung durch Dritte wird ohne vorheriger Genehmigung der Firma MÄRCHENHOCHZEIT ausdrücklich untersagt.

4.4 Anbringung und Entfernung der Dekoration

Erfolgt die Anbringung durch die Firma MÄRCHENHOCHZEIT wird der Transport zum Veranstaltungsort durch die Firma MÄRCHENHOCHZEIT durchgeführt. Für am Weg entstandene Schäden trägt die Firma MÄRCHENHOCHZEIT die Kosten. Der Besteller sorgt für ungehinderten Zugang bei Lieferung und Abholung. Die Mietdauer beträgt längstens 2 Tage (Veranstaltungstag/Abholtag). Das Anbringen von Hussen, Sesselschleifen und Tischläufer erfolgt entweder von Mitarbeitern der Firma MÄRCHENHOCHZEIT oder durch den Kunden selbst. Die Selbstanbringung muss gesondert vereinbart werden. Die Anbringung durch Mitarbeiter der MÄRCHENHOCHZEIT findet je nach Verfügbarkeit frühestens am Tag vor der Veranstaltung, spätestens am Morgen des Veranstaltungstages statt. Auf das Anbringen am Tag VOR der Veranstaltung besteht kein Anspruch, es können allerdings, je nach Verfügbarkeit, die Produkte am Vortag angebracht werden. Die gemieteten Produkte können bei Selbstmontage entweder vom Lager der Firma MÄRCHENHOCHZEIT abgeholt oder auf Kosten des Kunden verschickt werden. Der Kunde hat die Dekoration mit aller Vorsicht anzubringen und dafür zu sorgen, dass alle Sicherheitsvorschriften der Veranstaltungslocation eingehalten werden und weder Menschen noch Objekte zu Schaden kommen. Das Einstechen von Nadeln oder Drähten oder andere Beschädigungen unserer Mietgegenstände sind nicht gestattet. Die Mietgegenstände werden von uns gereinigt und gebügelt geliefert. Der Mieter bescheinigt durch Unterschrift auf dem Lieferschein, dass er die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Zerbrechliche Mietgegenstände werden aus Versicherungsgründen ausschließlich von den Mitarbeitern der Firma MÄRCHENHOCHZEIT transportiert, aufgestellt und wieder abtransportiert. Dies betrifft vor allem unsere Märchenvasen/Märchenständer und Märchenbäume. Die Entfernung des Dekorationsmaterials durch Dritte hat mit äußerster Vorsicht zu geschehen. Die Dekorationsartikel sind nach Entfernung der Firma MÄRCHENHOCHZEIT auszuhändigen. Ob der Veranstalter, Hotelangestellte oder Mitarbeiter der Firma MÄRCHENHOCHZEIT selbst die Entfernung der Dekoration vornimmt und wann dies zu erfolgen hat, wird im Vorfeld gesondert vereinbart. Werden die Gegenstände nicht von der Firma MÄRCHENHOCHZEIT entfernt, so hat der Mieter Sorge zu tragen, dass die Gegenstände unversehrt verwahrt werden und der Firma MÄRCHENHOCHZEIT spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung ausgehändigt werden. Entstehen bei zu später Rückgabe der Firma MÄRCHENHOCHZEIT Kosten (Mietausfall etc.) so hat der Mieter hierfür die Kosten zu tragen. Der Preis inkl. Arbeitszeit für die gemietete Dekoration gilt immer nur für 1 Objekt (z.B. einen Stuhl). Sollte das Produkt (z.B. die Husse) auf der Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt woanders (z.B. auf einem anderen Stuhl) ebenfalls benötigt werden, wird ein Aufpreis verrechnet.

4.5 Haftung für Schäden an Mietgegenständen

Der Mieter haftet in vollem Umfang für den Verlust von Mietgegenständen, die grobe Verschmutzung von Mietgegenständen und Schäden an den Mietgegenständen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigungen, Verschwinden sowie grobe Verschmutzung zu verhindern. Werden Gegenstände grob verschmutzt, gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Mieters. Die Feststellung der Reinigungskosten kann erst nach erfolgter Gesamtreinigung festgestellt werden. Ist eine restlose Reinigung nicht möglich, so wird der Wiederbeschaffungspreis verrechnet. Nicht retournierte oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis verrechnet. Nach dem Feststehen von Schäden wird der Schaden entweder von der Kaution abgezogen, und wenn diese nicht ausreicht - nachverrechnet. Für Schäden durch Fremdverschulden, Diebstahl oder fremder Gewalteinwirkung wird keine Haftung übernommen. Entsteht an den Mietgegenständen ein Schaden durch Dritte (Restaurant, Gast, etc) so haftet uns hierfür der Mieter.
Unsere Dekorations-Produkte (außer Hochzeitsmandeln) sind grundsätzlich nicht zum Verzehr geeignet. Die Produkte und deren Verpackung sind daher von Kleinkindern und Haustieren fernzuhalten. Es ist verboten die gemieteten Vasen als Trinkgefäß zu verwenden. Es ist verboten die Tischzentren tiefzukühlen oder vom Tisch während der Veranstaltung runter zu heben (Bruchgefahr!). Unsere Kerzen werden von uns so platziert, dass unsere Stoffe nicht verunreinigt werden. Sollten Sie eigene Kerzen aufstellen, ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Kerzenwachs auf unsere Stoffe tropfen kann. Um Ersatzansprüche zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, Ihre Gäste darüber aufzuklären was Mietgegenstände sind und welche Gegenstände mitgenommen werden dürfen.

4.6 Gästeanzahl und Änderungen

Die voraussichtliche Teilnehmerzahl bzw. Tischanzahl sowie die gewünschte Farbe der Dekoration wird der Firma MÄRCHENHOCHZEIT bei Buchung der Veranstaltung mitgeteilt. Die Teilnehmerzahl kann bis 2 Monate vor der Veranstaltung abgeändert werden, wobei eine maximale Verringerung von 5 Gästen kostenfrei akzeptiert wird, das bedeutet z.B. bei Stornierung eines Tisches dass 50% der Tischkosten als Stornogebühr verrechnet werden. Die 2 Monate vor der Veranstaltung genannte Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Auftraggeber mindestens in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, ist dies der Firma MÄRCHENHOCHZEIT unverzüglich, spätestens jedoch 30 Stunden vor der Veranstaltung mitzuteilen. Die Pakete gelten immer für MAX. 10 Personen unabhängig wie viele Personen weniger am Tisch sitzen. Ab der 11. Person bzw. ab einem neuen Tischzentrum wird ein weiterer Tisch verrechnet. Es erfolgt keine Aliquotierung/Anrechnung. Kommt es nach Vertragsunterzeichnung zu Stornierungen einzelner gebuchter Produkte muss der verbleibende Auftragswert den Stornobedingungen 3.6. entsprechen. Diese Bestimmungen gelten auch bei Buchungen einzelner Produkte. Die Firma MÄRCHENHOCHZEIT behält sich das Recht vor, bei erheblicher Abweichung von der ursprünglich angekündigten Teilnehmerzahl die Preise neu zu berechnen. Eine Änderung der Farbe ist der Firma MÄRCHENHOCHZEIT unverzüglich mitzuteilen und kann je nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Für die Änderung der Farbe ab 12 Wochen vor der Hochzeit kann eine Bearbeitungsgebühr verrechnet werden. Die Floristik versteht sich, sofern nicht anders vereinbart, immer inkl. Beiwerk. Sollte nach Auftragserteilung Floristik ohne Beiwerk gewünscht sein, wird ein Aufpreis nachverrechnet.

4.7 Bestellung durch Dritte

Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet die bestellende Person. Ist die bestellende Person, der Benützer und/oder der Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als von der bestellenden Person erteilt. Die bestellende Person haftet für die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten. Insbesondere auch dann, wenn die Eintreibung beim Rechnungsadressaten aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

4.8 Werbung an Gegenstände

Die Firma MÄRCHENHOCHZEIT behält sich das Recht vor, auf seinen Mietgegenständen in angemessener Form Werbung anzubringen, bzw. die Gegenstände als Eigentum der Firma MÄRCHENHOCHZEIT zu kennzeichnen. Die angebrachten Firmenlogos dürfen weder abgenommen, noch unsichtbar gemacht werden.

4.9 Fotos

Die Firma MÄRCHENHOCHZEIT ist berechtigt Fotos von der Dekoration am Veranstaltungsort zu machen und diese für Werbezwecke zu verwenden.

5) Gutscheine

Die Gutscheine sind sofern nicht anders vereinbart für alle Leistungen der Firma MÄRCHENHOCHZEIT einlösbar. Eine Barablöse ist nicht möglich. Eine Auszahlung eines allfälligen Restbetrages ist ausgeschlossen. Gutscheine gelten immer nur auf die Ware, nicht auf Versandkosten/Anfahrtskosten. Gutscheine können nicht für den Kauf von Gutscheinen eingelöst werden. Messegutscheine gelten immer nur für ein Geschäftsfeld. Gutscheine gelten nicht für den Kauf von bereits ermäßigten Produkten. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Gutscheine die von uns gesponsert/geschenkt wurden: Pro Brautpaar nur 1 Gutschein einlösbar.

Links zu anderen Seiten

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Schlussbestimmungen

Als Gerichtsstand gilt unabhängig von der Höhe des Streitwerts das BG Eisenstadt (§104 JN). Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Vertragssprache ist Deutsch. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.  Werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ergänzende Absprachen, Zusagen oder Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma MÄRCHENHOCHZEIT sind ab 20.01.2020 gültig.